Sicherheit durch Konformität!
Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwalter sind verantwortlich, das für elektrische Installationen, die 2007 bei Inkrafttreten der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV bereits erstellt waren, spätestens bis 2022 eine Konformitätserklärung von einem Fachbetrieb ausgestellt wird.
Die Konformitätserklärung bescheinigt, dass elektrische Installationen nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert und instand gehalten sind.
Der Netzbetreiber (Liechtensteinische Kraftwerke LKW) ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Eingang der Konformitätserklärungen zu überwachen, zu dokumentieren und Elektroinstallationen stichprobenweise zu kontrollieren.
Aus Gründen Ihrer Sicherheit raten wir ihnen mit der Überprüfung der Konformität nicht unnötig zu warten. Kontaktieren sie uns unter +423 236 18 70 oder info@ospeltelektro.com und vereinbaren sie einen Prüfungstermin.